Habits = Schädliche Gewohnheiten
Lutschgewohnheiten deformieren den Kiefer
Parafunktionen
KIDD + KISS schadet Kids
Vorzeitiger Milchzahnverlust
Zahnspangen - Wann sie für Kinder Sinn machen
Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel aus entwicklungsphysiologischen Gründen, meist in der 2. Phase des Zahnwechsels, d. h. im Alter von 9 – 14 Jahren durchgeführt.
Es kann aber sinnvoll sein, ggf. bereits vom Säuglingsalter an, zahnärztliche und kieferorthopädische Prophylaxe zu betreiben, um eine regelrechte Gebissentwicklung zu fördern.
Hierzu gehören die Ernährungsberatung, die Kariesprophylaxe (wie z.B. Zähneputzen ab dem 1. Milchzahn, regelmäßige Besuche von früh an beim (Kinder) Zahnarzt, die Vermeidung bzw. das Abgewöhnen von schädlichen Gewohnheiten (wie z. B. das Daumen-, Fingerlutschen, den Schnuller, das Zungenpressen, das Zähneknirschen…).
Bei der Abgewöhnung dieser schädlichen Gewohnheiten kommen vor konfektionierte Geräte, wie z. B. die Mundvorhofplatte, der Trainer zum Einsatz.
Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien sind zum größten Teil erworben, d. h. selbst verschuldet. Nur wenige Zahnfehlstellungen sind vererbt oder angeboren. Eine klare Trennung oder Abgrenzung ist oftmals nicht möglich, da die erblichen Anomalien durch schädliche Gewohnheiten, die das Ausmaß der Fehlstellungen noch verstärken können, überlagert werden.
HABITS = SCHÄDLICHE GEWOHNHEITEN
Alle Lutschgewohnheiten und schädliche Dysfunktionen (Habits), wie Fehlhaltung der Lippen oder falsches Schlucken (Zungenpressen), Zähneknirschen sind neben dem vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies die häufigsten Ursachen erworbener Kieferanomalien. Sie treten frühzeitig im Milchzahngebiss auf. Bleiben sie unbehandelt oder wird das Lutschen nicht rechtzeitig abgewöhnt, finden sich ein Großteil in meist stärkerer Form im Wechsel- oder permanenten Gebiss wieder. Erworbene Kieferfehlstellungen sind durch eine frühe und gezielte kieferorthopädische Prophylaxe (Vorsorge) vermeidbar. Eine Selbstheilung ist durch das Einsetzen geeigneter Maßnahmen, wie die Mundvorhofplatte oder den Trainer möglich, wenn die schädliche Angewohnheit abgewöhnt wird.
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LUTSCHGEWOHNHEITEN DEFORMIEREN DEN KIEFER
Die dauernde Einlagerung von Fremdkörpern, z. B. Daumen, Finger, ein Flaschen- oder Beruhigungssauger über das 3. Lebensjahr hinaus, führen zu einem offenen Biss. Das Saugen am Daumen führt zusätzlich zu einer Verengung des Oberkiefers, was wiederum zu einem Kreuzbiss und zu einer Behinderung der Vorentwicklung des Unterkiefers führen kann.
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PARAFUNKTIONEN
Unnatürliche Tätigkeiten im Bereich des Kauapparates, z. B. Knirschen, Pressen, Mundatmung (manchmal hervorgerufen durch große Tonsillen, Mandeln), Haltungsschäden des Bewegungsapparates, z. B. Kiss-Syndrome, haben Einfluss auf den gesamten Körper und können mit einer kieferorthopädischen Frühbehandlung positiv beeinflusst werden.
Die Atmung wird beeinflusst durch:
- die Lage des Unterkiefers: Rückbiss des Unterkiefers
- die Größe, Lage, Breite des Oberkiefers
- Genetische Defekte: z. B. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, Down-Syndrom
- Lymphatische Organe: Lage und Größe der Tonsillen / Adenoide
- die Lage der Zunge
- Funktion und Größe der Zunge
- Habits: z. B. Daumenlutschen
Auch das kindliche Schnarchen wird über die o. g. Faktoren gesteuert. Kinder, die nachts schnarchen werden morgens „unausgeschlafen“ wach und sollten zur Abklärung der Ursache des Schnarchens einem Kieferorthopäden vorgestellt werden.
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KIDD + KISS SCHADET KIDS
Funktionelle Störungen der oberen Halswirbelsäule werden als Kopf-Gelenk-Induzierte-Symetrie-Störung (KISS) bezeichnet.
Diese Störungen führen zu Symetriestörungen und dadurch zu Haltungsabweichungen bei Kindern, die sich auch im Mund widerspiegeln können, auch Fehlentwicklungen der gesamten Sensomotoriken gehen damit einher.
Spätfolgen unbehandelter Schiefhaltungen werden unter dem Begriff Kopf-Gelenk-Induzierte Dysgnasie und Dysprosie (KIDD) zusammengefasst.
Dieses Krankheitsbild ist eine Umschreibung für Wahrnehmungsstörungen, die das Erlernen von Denk- und Bewegungsabläufen oder das Aufrufen von bereits erlernten Abläufen beeinträchtigt und zum anderen Urasche für eine Ungeschicklichkeit im fein- oder grobmotorischen Bereich. Eine verzögerte Sprachentwicklung, Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsstörungen oder Hyperaktivität sind mögliche Folgen unbehandelter frühkindlicher Schiefhaltungen, die sich auch nachteilig auf die schulische Entwicklung (z. B. Rechtschreib-Lese-Schwäche) dieser Kinder auswirken können.
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VORZEITIGER MILCHZAHNVERLUST
Der (Kinder-) Zahnarzt sollte bei vorzeitigem Milchzahnverlust durch Trauma oder Karies mit den Eltern besprechen, dass es notwendig ist, diese Lücke offen zu halten, damit der Platz für den nachfolgenden bleibenden Zahn erhalten bleibt. Dies könnte durch herausnehmbare oder festsitzende Platzhalter geschehen.
Der Vorteil des festsitzenden Platzhalters liegt darin, dass keine große Disziplin erforderlich ist diesen zu tragen und dieser wirklich den ganzen Tag und die ganze Nacht die Lücke offen hält.
Im Gegensatz zu den vorgenannten Punkten gibt es Kieferanomalien, die nicht mit vorgefertigten Apparaten behandelt werden.
Hierzu gehören:
- die Progene (Vorbiss)
- die Retragnie (extrem vergrößerte Frontzahnstufe)
- der laterale Kreuzbiss
- extreme Formen des frontal offenen Bisses
- traumatisch (Unfall) bedingte Kieferanomalie
- Fehlentwicklungen bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten; Morbus-Down; Pierre-Robin-Syndrom, die sich meist von Geburt an in interdisziplinärer Betreuung befinden.
Therapiemaßnahmen im Milchzahngebiss werden in einem Alter von frühestens 4 Jahren je nach Kooperationsbereitschaft seitens des Kindes begonnen.
Als Behandlungsgeräte kommen individuell hergestellte herausnehmbare Geräte (funtionskieferorthopädische Apparate, wie Bionatoren, Aktivatoren, …), seltener festsitzende Geräte (Quadhelix, Gaumennahterweiterung), extraorale Geräte (Delaire Maske, Kopf-Kinn-Kappe) zum Einsatz.
In den meisten Fällen ist die Umbaubereitschaft des Milchzahngebisses auf kieferorthopädischen Maßnahmen so gut, dass das therapeutische Ziel schnell erreicht wird.
Generell sollten Kinder ab dem 4. Lebensjahr einem Kieferorthopäden vorgestellt werden, damit frühzeitig abgeklärt werden kann, ob und wann es sinnvoll ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung einzuleiten / zu beginnen.
Hier gilt das Motto:
„Lieber ein Mal zu viel, als ein Mal zu wenig!“
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ZAHNSPANGEN - WANN SIE FÜR KINDER SINN MACHEN

Schöne Zähne sind gesundheitlich erstrebenswert. Eltern sollten daher auch auf die Zähne ihrer Kinder achten. Für gewöhnlich erhalten die ihre erste Zahnspange im Alter von neun bis zehn Jahren. In bestimmten Fällen kann jedoch auch ein deutlich früherer Behandlungsbeginn sinnvoll sein: Ein Kreuzbiss beispielsweise, bei dem die Kauflächen durch die seitliche Verschiebung des Unterkiefers nicht aufeinander treffen, wächst sich nicht aus, wie oft behauptet wird. Diese Fehlstellung kann unter anderem Kopfschmerzen und Kiefergelenkschäden verursachen.
Häufig bietet auch der Oberkiefer zu wenig Platz für die Zähne und müsse darum geweitet werden. In solchen Fällen können schon Vierjährige eine herausnehmbare Spange erhalten. Voraussetzung für eine solche Maßnahme in diesem Alter ist, dass die Kinder die Spange alleine einsetzen und herausnehmen können. Auch müssen sie in der Lage sein zu verstehen, warum sie die Klammer tragen sollen. Bei einer guten Mitarbeit des Patienten kann beispielsweise die Korrektur eines Kreuzbisses in anderthalb bis zwei Jahren erledigt sein. In manchen Fällen kann anschließend noch eine feste Spange notwendig sein. Diese ist für das bleibende Gebiss gedacht und wird daher meist ab einem Alter von 12 Jahren verwendet.
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